Die staatliche Krankenversicherung berechtigt alle Bürger, die in Dänemark gemeldet sind, Behandlung beim Hausarzt und bei Fachärzten in Anspruch zu nehmen. Außerdem können Medikamente, zahnärztliche Hilfe, Physiotherapie, Fußpflege sowie Chiropraktor und Psychologe bezuschusst werden.
Jeder, der seinen Wohnsitz in Dänemark meldet, bekommt kostenlos eine Krankenversicherungskarte. Diese Karte ist Ihr Nachweis dafür, dass Sie zu Leistungen der staatlichen Krankenversicherung berechtigt sind. Deshalb müssen sie diese Karte zu Arztbesuchen und Behandlungen immer mitbringen.
Für Kinder wird die Krankenversicherungskarte in Verbindung mit der Namensgebung bzw. der Taufe ausgestellt.
Benötigen Sie eine blaue EU-Krankenversicherungskarte, wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice (borgerservice).
Weitere Informationen über das dänische Gesundheitssystem finden Sie hier:
http://www.workindenmark.dk/Find+information/Til+arbejdstagere/
Livet+i+Danmark/Sundhedsvaesen.aspx
Wahl des Hausarztes (lægevalg)
Bei der Anmeldung im Einwohnermeldeamt im Bürgerservice der Kommune wählen Sie auch einen Hausarzt. Im Anschluss daran erhalten Sie per Post die dänische Krankenversicherungskarte.
Möchten Sie später den Hausarzt wechseln, können Sie das per Selbstbedienung auf der Homepage der Kommune tun oder sich an den Bürgerservice wenden. Die Gebühr für den Wechsel des Hausarztes beträgt 160 Kronen.
Krankheit bei vorübergehendem Aufenthalt in Dänemark
Werden Sie während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Dänemark akut krank, haben Sie im staatlichen Gesundheitswesen ein Recht auf eine kostenlose Behandlung, die Sie in eine solche Verfassung bringt, dass Sie heimreisen können. Die Kosten für Behandlungen über das akut Notwendige hinaus müssen Sie selbst tragen – ggf. über eine private Reiseversicherung.
Staatsbürger eines EWR-Staates
Deckt die staatliche Krankenversicherung in einem anderen EWR-Staat (d.h. EU samt Island, Norwegen und Liechtenstein), haben Sie auch während eines Aufenthaltes in Dänemark Recht auf akute Behandlung im öffentlichen Gesundheitswesen.
Besondere Krankenversicherungskarte (særligt sundhedskort) für Grenzpendler
Wenn Sie in Dänemark arbeiten, aber in einem anderen EU/EWR-Staat wohnhaft sind, bekommen Sie nach Einreichung einer Arbeitgebererklärung und einer Kopie Ihrer Gehaltsabrechnung eine besondere Krankenversicherungskarte (særligt sundhedskort) ausgestellt, die Ihnen das gleiche Recht auf Behandlung in Dänemark gibt, das Inhaber der gewöhnlichen dänischen Krankenversicherungskarte haben.
Dies setzt jedoch voraus, dass Sie:
- mindestens 9 Stunden pro Woche, 18 Stunden in 14 Tagen oder 39 Stunden im Monat in Dänemark arbeiten
- ATP einbezahlen (ATP ist eine dänische Zusatzrentenversicherung)
- in dem Land, in dem sich Ihr Wohnsitz befindet, nicht arbeiten.
Die besondere Krankenversicherungskarte beantragen Sie im Bürgerservice. Haben Sie Kinder, sind diese über Ihre besondere Krankenversicherungskarte nicht mitversichert, sondern müssen in dem Land behandelt werden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Die Begriffe ”Erst- und Zweitwohnsitz” existieren in Dänemark nicht. Jeder Bürger hat per Definition nur einen Wohnsitz.
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