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DänischunterrichtFür Grenzpendler gelten besondere Bestimmungen – diesbezüglich kontaktieren Sie bitte das Sprachen- und Integrationscenter (Sprog- og Integrationscentret):
Sprog- og IntegrationscentretKraghave Gaabensevej 100
Steuer (skat)Deutsche Grenzpendler haben die besonderen steuerlichen Bestimmungen für Grenzpendler zu beachten. Mehr hier (auf Englisch): http://www.workindenmark.dk/Find+information/Til+arbejdstagere/ Skatteregler/Graensegaengere+Tyskland.aspx
Auf der Homepage von SKAT, dem dänischen Finanzamt, finden Sie wichtige Informationen (auf Deutsch) über die Steuerregelungen für Grenzpendler: http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=1717915&vId=201760
KrankenversicherungWenn Sie in Dänemark arbeiten, aber in einem anderen EU/EWR-Staat wohnhaft sind, bekommen Sie nach Einreichung einer Arbeitgebererklärung und einer Kopie Ihrer Gehaltsabrechnung eine besondere Krankenversicherungskarte (særligt sundhedskort) ausgestellt, die Ihnen das gleiche Recht auf Behandlung in Dänemark gibt, das Inhaber der gewöhnlichen dänischen Krankenversicherungskarte haben. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie: Die besondere Krankenversicherungskarte beantragen Sie im Bürgerservice. Haben Sie Kinder, sind diese über Ihre besondere Krankenversicherungskarte nicht mitversichert, sondern müssen in dem Land behandelt werden, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Die Begriffe ”Erst- und Zweitwohnsitz” existieren in Dänemark nicht. Jeder Bürger hat per Definition nur einen Wohnsitz.
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